NPD-Bundesparteitag muss stattfinden: VGH weist Beschwerde der Stadt Bamberg zurück

Veröffentlicht am 03.05.2010 in AntiFa/Migration

Der Hegelsaal der Bamberger Konzert- und Kongresshalle muss für einen NPD-Bundesparteitag von 4. bis 5. Juni 2010 zur Verfügung gestellt werden.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München (BayVGH) hat die Beschwerde der Stadt Bamberg in Sachen „NPD – Bundesparteitag – Zulassung zum Hegelsaal der KKH am 04.06.2010“ mit Beschluss vom 29.04.2010 zurückgewiesen. Der Bamberger Oberbürgermeister Andreas Starke, der sich vehement gegen den Parteitag stark gemacht hatte und alle rechtlichen Mittel angewendet hat, zeigt sich enttäuscht vom Urteil.

Die NPD hat somit Anspruch darauf, dass ihr die Stadt Bamberg den Hegelsaal der Konzert- und Kongresshalle (Stadthalle) am 4. und 5. Juni 2010 zur Abhaltung eines Bundesparteitages überlässt. Damit wurde die Beschwerde der Stadt Bamberg gegen die gleichlautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bayreuth zurückgewiesen.
In den Entscheidungsgründen wird dazu unter anderem ausgeführt: „Das Verwaltungsgericht hat zu Recht entschieden, dass die Antragstellerin (NPD) einen Anordnungsanspruch auf Überlassung des Hegelsaals für die Zeit vom 4. Juni 9.00 Uhr bis 5.Juni 24.00 Uhr glaubhaft gemacht hat.“

In einem ersten Kommentar bedauerte Oberbürgermeister Andreas Starke diese für die Stadt Bamberg ungünstige Entscheidung. „Der Gedanke, dass die NPD in Bamberg eine Veranstaltung durchführt und dabei ihr rechtsradikales und demokratiefeindliches Gedankengut verbreitet, bleibt für mich unerträglich“, so Starke. Er setze darauf, dass sich das Bamberger Bündnis gegen Rechtsradikalismus erneut engagieren wird um für die Prinzipien der Demokratie einzustehen. „Das Beispiel von Schweinfurt an diesem Wochenende, mit rund 8.000 Teilnehmern, zeigt, dass die Bevölkerung bereit ist, ihrem Protest gegen die Veranstaltungen von Neonazis gebührend Ausdruck zu verleihen. Ich bin sicher, dass das auch in Bamberg so sein wird“, so Oberbürgermeister Starke.

Bei der Konzert- und Kongresshalle handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung der Stadt, die nach der bisherigen Praxis auch politischen Parteien zur Durchführung von parteipolitischen Veranstaltungen mit überörtlichem Charakter zur Verfügung gestellt worden sei. Deshalb habe im Rahmen des Gleichbehandlungsgebots auch die NPD als politische Partei einen gesetzlichen Anspruch auf Zulassung zu dieser Einrichtung im Rahmen ihrer Kapazität, kommentiert Konzerthallenchef Horst Feulner bedauernd die Entscheidung des VGH.

Das Bamberger Bündnis gegen Rechtsextremismus plant für den 4. und 5. Juni, wie vor zwei Jahren, Veranstaltungen am Markusplatz und an der Weide und ruft alle Bürgerinnen und Bürger zum friedlichen Protest gegen den Rechtsextremismus auf.

 

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