Windräder in Buchau erhitzen die Gemüter

Veröffentlicht am 22.03.2013 in Kommunalpolitik

Das Thema Windräder rund um Buchau und Körbeldorf erregt derzeit die Gemüter wie kaum ein anderes. Nun ist also im Stadtrat Pegnitz die Entscheidung gefallen, dem Regionalen Planungsverband dieses „Pegnitz Nordost“ genannte Vorranggebiet 145 zur Ausweisung zu empfehlen. Diese Entscheidung ist wohl keinem der anwesenden Stadträte leicht gefallen. Am liebsten wäre es einem Großteil unserer Stadtratsfraktion gewesen, wenn der Stadtrat dem Antrag von Dr. Rainer Dippe nach einem Ratsbegehren der Bürger gefolgt wäre.

Der Antrag der Freien Wähler nach Verkleinerung des Gebiets mag zwar in Zeiten des anstehenden Kommunalwahlkampfs in den Augen der betroffenen Bürger gut aussehen, streut aber doch nur Sand in selbige. Denn selbst wenn der Planungsverband im unwahrscheinlichen Fall diesem Ansinnen gefolgt wäre könnte niemand abschätzen, wo das neu gestaltete Gebiet schließlich gelegen wäre. Damit wäre auch niemandem geholfen. Daher kann man diesen Vorschlag getrost als Wahlkampfpopulismus abhaken.

Die Stadt Pegnitz hat lediglich die Möglichkeit, eine Stellungnahme für dieses Gebiet abzugeben. Entscheider ist in diesem Fall immer der Regionale Planungsverband Oberfranken-Ost. Bis auf Dr. Rainer Dippe hatte im bisherigen Prozess der Beratungen zu diesem Gebiet seit Mitte 2011 kein Stadtrat auch nur im Ansatz Kritik an der Ausweisung des Gebietes geäußert. Jetzt dagegen zu stimmen ist zwar in den Augen der betroffenen Bürger ein heroischer Akt, aber auch relativ billig.

Auch die Stadträte der SPD hätten auf den populistischen Zug aufspringen und das Gebiet rundweg ablehnen können. Danach kann man sich ja gut als Verfechter und einziger Anwalt des Bürgerwillens hinstellen.

Zur Erläuterung: Vorranggebiete werden nicht mit dem vorrangigen Ziel ausgewiesen, so viele Windräder wie möglich in die Landschaft zu pflanzen sondern um zu verhindern, dass Windräder frei und überall auf den Anhöhen aus dem Boden sprießen. Das hieße dann eine noch weitaus größere Verschandelung der Landschaft, wenn Pegnitz in unregelmäßigen Abständen von zig Windrädern umzingelt werden würde.

Da Windkraftanlagen nach Rechtslage im Außenbereich privilegiert sind, wird der Stadt durch den Regionalplan die Möglichkeit gegeben, einen möglichen Wildwuchs rund um Pegnitz zu verhindern.

Denn nur durch die im Regionalplan ausgewiesenen Vorranggebiete hat die Kommune das Recht, weitere Anlagen mit Verweis auf diese Gebiete abzulehnen. Ohne diese Vorranggebiete besteht dieses Recht nämlich nicht.

Wir wissen ganz genau um die Sorgen und Bedenken der Anwohner dieser Vorranggebiete. Aber hier nach dem St. Floriansprinzip zu agieren könnte letztendlich im Kehrschluss bedeuten, einen unkontrollierten Wildwuchs von Windanlagen in Kauf zu nehmen. Und das kann niemand wollen, nicht einmal die Gegner von Windkraftanlagen.

 

Homepage Oliver Winkelmaier

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