SPD Hochfranken: Ernstberger verteidigt Mindestlohn

Veröffentlicht am 26.01.2015 in Arbeit & Wirtschaft

Rund 3,7 Millionen Menschen in Deutschland profitieren seit Jahresbeginn vom Mindestlohn, mehrere Tausende davon auch in Oberfranken. Um sicherzustellen, dass auch überall mindestens 8,50 Euro pro Stunde für die geleistete Arbeit gezahlt werden, müssen Arbeitgeber die tägliche Arbeitszeit ihrer Beschäftigten erfassen – das haben SPD und CDU/CSU gemeinsam im Gesetz beschlossen. Die Aufzeichnungspflicht gilt für diestark von Schwarzarbeit betroffene Branchen und für Minijobber.

„Ich möchte, dass der Mindestlohn eingehalten wird. Dafür braucht man Kontrollmechanismen wie die Erfassung der Arbeitszeiten. Denn der Mindestlohn bezieht sich auf die Bezahlung pro Stunde und deswegen ist nicht nur die Lohnhöhe, sondern auch die Länge der Arbeitszeit maßgeblich“, erklärt die SPD-Bundestagsabgeordnete Petra Ernstberger. Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass die unkorrekte Erfassung der Arbeitszeiten eine gängige Praxis der Umgehung von Mindestlöhnen sein kann. „Von der Aufzeichnungspflicht profitieren deswegen nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die ehrlichen Unternehmen in unserer Region, die in ihren Betrieben den Mindestlohn zahlen“, so Ernstberger.

„Es muss dabei keine Formvorschrift eingehalten werden. Handschriftliche Aufzeichnungen genügen“, erklärt die Abgeordnete. Außerdem könne der Arbeitgeber auch den Arbeitnehmer beauftragen, seine Arbeitszeiten zu dokumentieren. „Dies ist in vielen Branchen, wie zum Beispiel beim Bau, gängige Praxis. Den Vorwurf, der Mindestlohn führe zu mehr Bürokratie, kann ich deswegen nicht nachvollziehen“, sagt Ernstberger. „Zudem leisten Beschäftigte regelmäßig Überstunden, die nicht vergütet werden. Mit der Aufzeichnungspflicht wird dieser Praxis nun ein Riegel vorgeschoben. Der Mindestlohn ist eine gute Sache“, betont die Abgeordnete abschließend.

 

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