Auf Nachfrage des Landtagsabgeordneten Klaus Adelt bestätigte das Staatsministerium für Umwelt- und Verbraucherschutz, dass gegenwärtig mehrere Kommunen dazu aufgefordert worden sind, ihre Zuschüsse für Abwassermaßnahmen zurückzuzahlen und entsprechende Fälle bei den Verwaltungsgerichten anhängig seien. Bayernweit handle es sich um 22 Fälle, wobei sich die besagten Rückzahlungsforderungen zwischen 200.000 und 420.000 € bewegen.
Für den SPD-Kommunalexperten ein Unding, denn die Städte und Gemeinden nehmen Baumaßnahmen im Abwasserbereich nur mit Zustimmung des Wasserwirtschaftsamtes in Angriff. „Es kann nicht sein, dass Kommunen und Kommunalverbände Abwassermaßnahmen in dem Vertrauen darauf, dass diese rechtlich wie sachlich einwandfrei sind, durchgeführt haben und nun vom Freistaat nachträglich zur Kasse gebeten werden. Hier werden Städte und Gemeinden dafür bestraft, dass sie die Wasserqualität sichern und die Umwelt schützen.“ Adelt fordert die Staatsregierung deshalb auf von den Rückzahlungs-forderungen Abstand zu nehmen, da diese für die betroffenen Kommunen eine erhebliche finanzielle Belastung darstellen würden.