Kerstin Westphal, MdEP stellt klar: Kein CETA ohne Zustimmung der Parlamente!

Veröffentlicht am 07.04.2016 in Europa

In der Berichterstattung zum Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA) wird immer häufiger erwähnt, dass die EU-Kommission voraussichtlich im Mai beschließen wird, dass CETA teilweise quasi vorläufig und ohne Zustimmung der Parlamente in Kraft gesetzt werden soll.

Dies entspricht nicht der Wahrheit!

Die Gerüchte, dass Handelsabkommen ohne Parlamentsbeteiligung durchgedrückt werden, sind schlichtweg falsch. CETA wird ein sog. „gemischtes Abkommen“ werden, weil dort auch nationalstaatliche Zuständigkeiten berührt werden. Im Fall eines gemischten Abkommens wird der EU-Teil eines Handelsabkommens nach der Ratifizierung durch das Europäische Parlament zunächst nur vorläufig angewendet.

Dies bedeutet, dass nur diejenigen Teile des Abkommens, die alleinige EU-Zuständigkeit sind, in Kraft treten. Aber wie gesagt: Erst nach einer Entscheidung des Europäischen Parlaments! Über die nationalstaatlichen Themengebiete entscheiden dann in Deutschland der Bundestag und der Bundesrat. Erst nach der Ratifizierung des Handelsabkommens in allen 28 Mitgliedstaaten tritt das gesamte Abkommen dann endgültig in Kraft.

Wir werden jetzt den rund 1.600 Seiten starken Vertragstext ausführlich und ergebnisoffen analysieren. Ich werde mein Abstimmungsverhalten von der Erfüllung unserer sozial-demokratischen Forderungen abhängig machen. Sollte der Vertragstext unsere Forderungen nicht berücksichtigen, werde ich mit Nein stimmen!

Weitere Informationen gibt es hier >>>

 

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