„Geordnetes-Rückkehr-Gesetz“: AWO-Chef Beyer appelliert, im Bundesrat pro Vermittlungsausschuss zu stimmen

Veröffentlicht am 26.06.2019 in AntiFa/Migration

Am morgigen Freitag soll im Bundesrat das „Zweite Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht“, auch bekannt als „Geordnetes-Rückkehr-Gesetz“, als Einspruchsgesetz besprochen werden.

Aus diesem Anlass erklärt der Landesvorsitzende der Arbeiterwohlfahrt in Bayern, Thomas Beyer: „In Übereinstimmung mit unserem Bundesverband appelliere ich an die Bayerische Staatsregierung, sich den Bundesländern anzuschließen, die bereits signalisiert haben, dass sie den Vermittlungsausschuss anrufen werden, weil sie das von der Bundesregierung geplante Gesetz als zustimmungspflichtig erachten.“ Das Gesetz enthalte massive Verschärfungen wie die geplante Ausweitung der Abschiebungshaft, Kürzungen der Leistungen für Asylbewerber*innen unter das Existenzminimum sowie die Einführung eines neuen prekären Duldungsstatus.

Die AWO hat zum Thema eine Stellungnahme veröffentlicht und gemeinsam mit weiteren Organisationen einen offenen Brief unterzeichnet:

www.awo.org/stellungnahme-des-awo-bundesverbandes-zum-referentenentwurf-des-zweiten-gesetzes-zur-verbesserung

www.awo.org/das-geordnete-rueckkehr-gesetz-darf-nicht-verabschiedet-werden

 

Die AWO in Bayern zählt ca. 62.000 Mitglieder und beschäftigt über 29.000 hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Darüber hinaus engagieren sich mehr als 13.500 Menschen ehrenamtlich in verschiedenen sozialen Bereichen. In über 1.700 Einrichtungen und Diensten ist die AWO landesweit gesellschaftlich aktiv und auf allen Gebieten der Sozialen Arbeit, der Erziehung, der Bildung und des Gesundheitswesens tätig.

 

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